Unsere Leistungen können anteilig bei der privaten Einkommensteuer berücksichtigt werden ($35(2) EStG). Abzugsfähig sind 20% des Gesamtbetrages der erbrachten Dienstleistungen von maximal 6.000,00 € inkl. MwSt., also 1.200,00 € (maximal pro Jahr). Der Betrag kann direkt von der Steuerschuld abgezogen werden! Die Regelung gilt nicht für in der Rechnung aufgeführtes Material.
Das Finanzamt verlangt den Nachweis einer Überweisung: Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Maßgeblich für das Kalenderjahr des Steuerabzugs ist der Zeitpunkt der Zahlung. Bei umfangreicheren Arbeiten kann man also ggfs. durch Aufteilung der Zahlung auf 2 Kalenderjahre den Steuerbonus zweimal erhalten!
Weitere Informationen: Flyer des Fachverbandes SHK: SHK_Flyer.pdf